Jugendschutz
Jugendliche von Festen auszuschließen, nur weil sie manchmal über die Stränge schlagen,
wäre der falsche Weg. Jugend ist unsere Zukunft !
Kinder und Jugendliche dürfen Tanzveranstaltungen ohne zeitliche Begrenzung im Beisein eines
Erziehungsbeauftragen besuchen! Jedoch ist der Zutritt von unter 16-jährigen bei der Stechendorfer
Kerwa nur in Begleitung der Eltern oder eines "Erziehungsbeauftragen"
erlaubt. Erziehungsbeauftragter kann jede Person sein, die über 18 Jahre alt ist und eine Vereinbarung
zur Übertragung der Erziehungsberechtigung bei sich hat.
Eine Vorlage zur Übertragung der Erziehungsberechtigung könnt ihr euch hier
HERUNTERLADEN. Einfach ausdrucken, ausfüllen und
mitbringen.